Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI)

Jan Herrmann

Jan Herrmann berät nationale und internationale Unternehmen im Finanzaufsichtsrecht.

Zu seinen Schwerpunkten gehören die Strukturierung von alternativen Investments wie geschlossene Investmentfonds, Genussrechte und Crowdfunding sowie das Zahlungsverkehrsaufsichtsrecht.

Jan Herrmann unterstützt Mandanten im Finanzaufsichtsrecht, z.B. bei BaFin-Verfahren. Bei der Strukturierung von geschlossenen Investmentfonds, u.a. mit dem Schwerpunkt ESG, berät er insbesondere Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Er betreibt den Osborne Clarke FinTech Blog.

zum Seitenanfang